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Immobilienbewertung bei Nießbrauch, Wohn- und Wohnungsrecht

Einordnung und Zielsetzung der Bewertung

Nießbrauch-, Wohn- und Wohnungsrechte (§§ 1030, 1090 u. 1093 BGB) haben erheblichen Einfluss auf den Verkehrswert von Immobilien. Sie verändern sowohl die wirtschaftliche Nutzbarkeit als auch die Verwertbarkeit eines Objekts und sind daher im Rahmen der Bewertung gesondert zu berücksichtigen.

Bewertungsfragen entstehen insbesondere dann, wenn Nutzungsrechte langfristig angelegt sind oder die tatsächliche Nutzung vom rechtlichen Zustand abweicht. Eine nachvollziehbare und belastbare Wertermittlung ist daher Voraussetzung für die zutreffende wirtschaftliche und rechtliche Einordnung.

Die nachstehenden Themenbereiche spiegeln die in der Praxis typischen Bewertungsanlässe im Zusammenhang mit Nießbrauch und Wohnrecht wider und ermöglichen einen direkten Zugriff auf die jeweiligen Fragestellungen:

  • Bewertung zur Aufteilung des Nachlasses

  • Ermittlung von Ausgleichszahlungen

  • Vorbereitung von Teilungsversteigerungen

Bewertung von Nutzungsrechten

Bestehende Nutzungsrechte können den Verkehrswert einer Immobilie erheblich mindern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine freie Nutzung oder Veräußerung nur eingeschränkt möglich ist.

Die Bewertung hat daher sowohl die rechtliche Ausgestaltung als auch die tatsächlichen Auswirkungen auf die Marktgängigkeit zu berücksichtigen.

Einfluss auf Verkehrswert und Verwertbarkeit

Bestehende Nutzungsrechte können den Verkehrswert einer Immobilie erheblich mindern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine freie Nutzung oder Veräußerung nur eingeschränkt möglich ist.

Die Bewertung hat daher sowohl die rechtliche Ausgestaltung als auch die tatsächlichen Auswirkungen auf die Marktgängigkeit zu berücksichtigen.

Einordnung dinglicher Belastungen

Nießbrauch- und Wohnrechte stellen dingliche Belastungen dar, die im Rahmen der Bewertung gesondert einzuordnen sind. Ihre konkrete Ausgestaltung bestimmt maßgeblich den Einfluss auf den Verkehrswert.

Eine differenzierte Betrachtung ist insbesondere dann erforderlich, wenn mehrere Rechte zusammentreffen oder die rechtliche Situation nicht eindeutig ist.

Weiteres Vorgehen:

Eine belastbare Immobilienbewertung ist die Grundlage für die zutreffende Einordnung von Nießbrauch- und Wohnrechten sowie deren Auswirkungen auf den Verkehrswert.

Gerne unterstützen wir Sie bei der fachlichen Einordnung Ihres konkreten Falls sowie bei der Erstellung oder Überprüfung von Gutachten.

👉 [Schilderung des Sachverhaltes/Kontaktaufnahme]

Abgrenzung zur Rechts- und Steuerbeatung

Gegenstand unserer Tätigkeit ist die unabhängige immobilienwirtschaftliche Beurteilung von Grundstücken und Immobilien. Rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Fragestellungen werden ausschließlich insoweit behandelt, wie sie für die Bewertung oder Begutachtung wertrelevant sind.

Eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sowie eine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) erfolgen nicht. Für die rechtliche oder steuerliche Würdigung eines Sachverhalts empfehlen wir die Hinzuziehung entsprechend qualifizierter Berufsträger.

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