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Immobiliengutachten prüfen im Erbrecht

In erbrechtlichen Auseinandersetzungen liegen häufig bereits Immobiliengutachten vor, die als Grundlage für die Ermittlung von Pflichtteilsansprüchen, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder steuerliche Bewertungen im Rahmen der Erbschaftsteuer dienen.

In vielen Fällen stellt sich dabei die Frage, ob diese Bewertungen im konkreten erbrechtlichen Zusammenhang tragfähig und belastbar sind. Abweichungen ergeben sich insbesondere durch unterschiedliche Bewertungsstichtage, methodische Ansätze oder die Berücksichtigung von Rechten und Belastungen.

Eine fachliche Überprüfung ermöglicht es, bestehende Gutachten im Hinblick auf ihre Aussagekraft für Pflichtteilsansprüche, Ausgleichszahlungen oder gerichtliche Verfahren einzuordnen.

  • Überprüfung bestehender Immobiliengutachten im Erbrecht

  • gutachterliche Stellungnahmen in erbrechtlichen Verfahren

  • Vorbereitung von Beweisfragen im Erbrecht

Überprüfung bestehender Immobiliengutachten im Erbrecht

Bestehende Gutachten werden daraufhin überprüft, ob sie den maßgeblichen Anforderungen im erbrechtlichen Kontext entsprechen. Dies betrifft insbesondere die Wahl des Bewertungsstichtags sowie die Frage, ob die Bewertung für Pflichtteilsansprüche oder die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften geeignet ist.

Gutachterliche Stellungnahmen in erbrechtlichen Verfahren

Auf Grundlage der Analyse bestehender Bewertungen können gutachterliche Stellungnahmen erstellt werden. Diese dienen insbesondere der fachlichen Einordnung im Rahmen von Pflichtteilsstreitigkeiten, erbrechtlichen Auseinandersetzungen oder steuerlichen Verfahren.

Vorbereitung von Beweisfragen im Erbrecht

Im Rahmen erbrechtlicher Streitigkeiten ist häufig eine präzise Formulierung von Beweisfragen erforderlich. Die Analyse bestehender Gutachten bildet hierfür eine wesentliche Grundlage.

Ziel ist es, die entscheidungserheblichen Bewertungsfragen klar herauszuarbeiten und eine strukturierte Grundlage für das gerichtliche Verfahren zu schaffen.

Weiteres Vorgehen:

Die Überprüfung bestehender Immobiliengutachten schafft Klarheit über die Tragfähigkeit der zugrunde gelegten Bewertungsansätze und ermöglicht eine fundierte Einordnung insbesondere im Zusammenhang mit Pflichtteilsansprüchen, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und gerichtlichen Verfahren.

Gerade in der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Steuerberatern zeigt sich, dass Bewertungen in der Praxis häufig weniger im Ergebnis als in der Herleitung der zugrunde gelegten Annahmen voneinander abweichen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der fachlichen Einordnung Ihres konkreten Falls sowie bei der Erstellung oder Überprüfung von Gutachten.

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Abgrenzung zur Rechts- und Steuerbeatung

Gegenstand unserer Tätigkeit ist die unabhängige immobilienwirtschaftliche Beurteilung von Grundstücken und Immobilien. Rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Fragestellungen werden ausschließlich insoweit behandelt, wie sie für die Bewertung oder Begutachtung wertrelevant sind.

Eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sowie eine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) erfolgen nicht. Für die rechtliche oder steuerliche Würdigung eines Sachverhalts empfehlen wir die Hinzuziehung entsprechend qualifizierter Berufsträger.

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