Immobilienbewertung bei Schenkung und Übertragung
Immobilien stellen im Rahmen von Schenkungen und Übertragungen häufig einen wesentlichen Vermögenswert dar. Ihre Bewertung ist maßgeblich für die wirtschaftliche Einordnung der Vermögensverschiebung sowie für die Beurteilung der zugrunde liegenden Vereinbarungen.
Bewertungsfragen entstehen insbesondere bei lebzeitigen Übertragungen, bei denen neben dem Verkehrswert auch die konkrete Ausgestaltung der Gegenleistungen sowie etwaige Vorbehalts- und Rückforderungsrechte zu berücksichtigen sind. Eine nachvollziehbare und belastbare Wertermittlung bildet dabei die Grundlage für die zutreffende rechtliche und wirtschaftliche Einordnung.
Die nachstehenden Themenbereiche spiegeln die in der Praxis typischen Bewertungsanlässe im Zusammenhang mit Schenkungen und Übertragungen von Immobilien wider und ermöglichen einen direkten Zugriff auf die jeweiligen Fragestellungen:
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Bewertung bei lebzeitigen Übertragungen
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Einordnung von Gegenleistungen
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Bewertung von Rückforderungsrechten
Bewertung bei lebzeitigen Übertragungen
Bei der Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten ist der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Übertragung maßgeblich. Dieser bildet die Grundlage für die wirtschaftliche Einordnung der Vermögensverschiebung und ist insbesondere im Zusammenhang mit späteren erbrechtlichen oder steuerlichen Fragestellungen von Bedeutung.
Eine sachgerechte Bewertung hat die konkreten objektspezifischen Gegebenheiten zu berücksichtigen und den Marktwert nachvollziehbar abzuleiten.
Einordnung von Gegenleistungen
Werden im Zusammenhang mit einer Übertragung Gegenleistungen erbracht, ist eine wirtschaftliche Abgrenzung zwischen entgeltlichem und unentgeltlichem Anteil vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere Fälle gemischter Schenkungen.
Die zutreffende Einordnung hat unmittelbaren Einfluss auf die rechtliche und wirtschaftliche Bewertung der Übertragung und erfordert eine differenzierte Betrachtung der zugrunde liegenden Vereinbarungen.
Weiteres Vorgehen:
Eine belastbare Immobilienbewertung ist die Grundlage für die zutreffende Einordnung von Schenkungen und Übertragungen sowie für die Bewertung der damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der fachlichen Einordnung Ihres konkreten Falls sowie bei der Erstellung oder Überprüfung von Gutachten.
Abgrenzung zur Rechts- und Steuerbeatung
Gegenstand unserer Tätigkeit ist die unabhängige immobilienwirtschaftliche Beurteilung von Grundstücken und Immobilien. Rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Fragestellungen werden ausschließlich insoweit behandelt, wie sie für die Bewertung oder Begutachtung wertrelevant sind.
Eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sowie eine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) erfolgen nicht. Für die rechtliche oder steuerliche Würdigung eines Sachverhalts empfehlen wir die Hinzuziehung entsprechend qualifizierter Berufsträger.