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Immobilienbewertung beim Zugewinnausgleich

Die Bewertung von Immobilien ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs von zentraler Bedeutung, da sie die Grundlage für die Ermittlung des auszugleichenden Vermögens darstellt. Maßgeblich ist der Verkehrswert der Immobilie zum jeweiligen Bewertungsstichtag.

In der Praxis ergeben sich Bewertungsfragen insbesondere durch unterschiedliche Wertansätze, Veränderungen im Zeitablauf oder objektspezifische Besonderheiten. Eine nachvollziehbare und belastbare Wertermittlung ist daher Voraussetzung für eine sachgerechte Einordnung im Zugewinnausgleich.

Die nachstehenden Themenbereiche spiegeln die in der Praxis typischen Bewertungsanlässe im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich wider und ermöglichen einen direkten Zugriff auf die jeweiligen Fragestellungen:

  • Bewertung zum Trennungs- und Endvermögen

  • Ermittlung des Zugewinns bei Immobilien

  • Berücksichtigung von Belastungen und Investitionen

Bewertung zum Trennungs- und Endvermögen

Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Verkehrswerte zu den maßgeblichen Stichtagen. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweiligen Marktverhältnisse zum Zeitpunkt der Trennung und zum Endvermögen.

Nachträgliche Entwicklungen bleiben unberücksichtigt. Entscheidend ist eine klare und stichtagsbezogene Herleitung der Werte.

Ermittlung des Zugewinns bei Immobilien

Der Zugewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen. Immobilien stellen hierbei häufig den zentralen Vermögensbestandteil dar.

Bereits geringfügige Bewertungsunterschiede können zu erheblichen Abweichungen im Zugewinnausgleich führen. Eine nachvollziehbare Wertermittlung ist daher unerlässlich.

Berücksichtigung von Belastungen und Investitionen

Belastungen sowie wertrelevante Investitionen wirken sich unmittelbar auf den Immobilienwert aus. Diese sind im Rahmen der Bewertung sachgerecht zu erfassen.

Insbesondere Finanzierungen, Modernisierungen oder Eigenleistungen können die Bewertung maßgeblich beeinflussen. Ihre Einordnung ist daher für die Ergebnisfindung von zentraler Bedeutung.

Weiteres Vorgehen:

Eine belastbare Immobilienbewertung ist die Grundlage für die zutreffende Ermittlung des Zugewinnausgleichs.

Gerne unterstützen wir Sie bei der fachlichen Einordnung Ihres konkreten Falls sowie bei der Erstellung oder Überprüfung von Gutachten.

Weitere Informationen zur Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Steuerberatern finden Sie hier.


👉 [Zur Seite „Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Steuerberatern“]

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