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Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Steuerberatern

Die Bewertung von Immobilien erfolgt in der Praxis regelmäßig im Zusammenspiel mit Rechtsanwälten und Steuerberatern. Ziel ist es, eine belastbare und nachvollziehbare Grundlage für rechtliche und steuerliche Entscheidungen zu schaffen.

Die Zusammenarbeit ist dabei auf eine klare Struktur, transparente Kommunikation und eine fachlich fundierte Herleitung der Bewertung ausgerichtet.

Leistungen im Rahmen der Zusammenarbeit

  • Verkehrswertermittlungen

  • gutachterliche Stellungnahmen

  • Überprüfung bestehender Gutachten

  • Einordnung komplexer Bewertungsfragen

Typische Bewertungsanlässe

  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung

  • Trennung und Scheidung

  • Erbschaft und Schenkung

  • Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG)

  • Betriebsvermögen und Umstrukturierungen

Objektarten und Bewertungsspektrum

Die Bewertung umfasst sowohl klassische Wohn- und Standardimmobilien als auch komplexe oder atypische Objekte mit besonderen Anforderungen an die Wertermittlung.

Hierzu zählen unter anderem Industrieimmobilien, Sägewerke, gewerblich genutzte Spezialimmobilien, Abriss- und Entwicklungsgrundstücke sowie Objekte mit eingeschränkter Drittverwendbarkeit. Entsprechende Bewertungsaufgaben erfordern regelmäßig eine vertiefte Einordnung der wirtschaftlichen und strukturellen Rahmenbedingungen.

Einordnung und Verantwortungsrahmen

Die Bewertung von Immobilien bildet in vielen Fällen die Grundlage für rechtliche und steuerliche Entscheidungen. Entsprechend kommt der Nachvollziehbarkeit und fachlichen Belastbarkeit der Wertermittlung eine besondere Bedeutung zu.

Ziel der Zusammenarbeit ist es, eine tragfähige Grundlage zu schaffen, die im jeweiligen rechtlichen oder steuerlichen Kontext Bestand hat. Die Bewertung erfolgt daher unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rahmenbedingungen sowie der konkreten Fragestellung.

Ablauf der Zusammenarbeit

1. Abstimmung des Bewertungsanlasses

Klärung der Zielsetzung und des rechtlichen bzw. steuerlichen Kontextes

2. Sichtung der Unterlagen

Prüfung der vorhandenen Informationen und Identifikation fehlender Daten

3. Objektaufnahme (falls erforderlich)

Besichtigung und Einordnung der tatsächlichen Gegebenheiten

4. Erstellung des Gutachtens oder der Stellungnahme

Nachvollziehbare und strukturierte Ausarbeitung

5. Rückfragen und Abstimmung

Klärung offener Punkte im laufenden Verfahren

Erforderliche Unterlagen

  • Grundbuchauszug

  • Bauunterlagen und Pläne

  • Angaben zu Belastungen und Rechten

  • Mietverträge (falls vorhanden)

  • vorhandene Gutachten oder Bewertungen

Fehlende Unterlagen können in der Regel ergänzt werden.

Zusammenarbeit und Kommunikation

Die Abstimmung erfolgt regelmäßig direkt mit dem mandatierten Berater. Ziel ist eine klare, strukturierte und nachvollziehbare Darstellung der Bewertungsansätze.

Rückfragen können im laufenden Verfahren jederzeit geklärt werden. Dies ermöglicht eine enge Abstimmung im konkreten Einzelfall.

Tätigkeitsgebiet

Die Tätigkeit im Rahmen der Immobilienbewertung in rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen erfolgt regelmäßig in der Metropolregion Rhein-Neckar sowie in den angrenzenden Regionen. Maßgeblich ist dabei ein regionaler Tätigkeitsradius von etwa 100 km.

Darüber hinaus werden Bewertungen auch überregional durchgeführt, unter anderem in Städten wie Berlin, München oder Köln. Die Durchführung erfolgt in diesen Fällen in abgestimmter Form mit den beteiligten Beratern.

Einbindung weiterer Fachbereiche

Je nach Aufgabenstellung kann die Einbindung weiterer Fachdisziplinen erforderlich sein, etwa im Bereich der bautechnischen Bewertung oder bei speziellen Fragestellungen.

Die Abstimmung erfolgt in diesen Fällen in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Beratern. Ziel ist eine konsistente und nachvollziehbare Gesamtbewertung.

Kosten und Honorar

Die Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der Aufgabenstellung sowie dem konkreten Bewertungsanlass.

Vor Beginn der Bearbeitung erfolgt eine transparente Einschätzung der zu erwartenden Kosten.

Kontakt und Abstimmung

Sie können den zugrunde liegenden Sachverhalt gerne unverbindlich schildern. Auf dieser Grundlage erfolgt eine erste Einordnung sowie die Abstimmung des weiteren Vorgehens.

Der Sachverhalt kann auch über die jeweiligen Seiten in den Bereichen Erbrecht, Familienrecht oder Steuerrecht übermittelt werden. Die Bearbeitung erfolgt unabhängig vom gewählten Zugang einheitlich und abgestimmt auf den konkreten Bewertungsanlass.

Anlass der Anfrage
Objektart
Bundesland

Abgrenzung zur Rechts- und Steuerbeatung

Gegenstand unserer Tätigkeit ist die unabhängige immobilienwirtschaftliche Beurteilung von Grundstücken und Immobilien. Rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Fragestellungen werden ausschließlich insoweit behandelt, wie sie für die Bewertung oder Begutachtung wertrelevant sind.

Eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sowie eine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) erfolgen nicht. Für die rechtliche oder steuerliche Würdigung eines Sachverhalts empfehlen wir die Hinzuziehung entsprechend qualifizierter Berufsträger.

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