Immobilienbewertung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Bewertung von Immobilien im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer bildet die Grundlage für die steuerliche Festsetzung durch das Finanzamt. Maßgeblich ist dabei der gemeine Wert im Sinne des Bewertungsgesetzes, der in der Praxis regelmäßig anhand typisierter Bewertungsverfahren ermittelt wird.
In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob die steuerliche Bewertung den tatsächlichen Marktverhältnissen entspricht oder ob Abweichungen vorliegen. Dies kann insbesondere bei besonderen objektspezifischen Gegebenheiten oder atypischen Marktverhältnissen von Bedeutung sein.
Die nachstehenden Themenbereiche spiegeln die in der Praxis typischen Bewertungsanlässe im Zusammenhang mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer wider und ermöglichen einen direkten Zugriff auf die jeweiligen Fragestellungen:
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Bewertung von Immobilien nach dem Bewertungsgesetz
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Einordnung des steuerlich festgestellten Werts
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Abweichungen und Korrekturmöglichkeiten
Bewertung von Immobilien nach dem Bewertungsgesetz
Im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgt die Bewertung von Immobilien auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des Bewertungsgesetzes. Dabei kommen je nach Objektart unterschiedliche Bewertungsverfahren zur Anwendung, die auf typisierten Annahmen zu Nutzung, Ertrag und Marktverhältnissen beruhen.
Für die Einordnung der steuerlichen Bewertung ist entscheidend, inwieweit diese Annahmen den tatsächlichen Gegebenheiten des konkreten Objekts entsprechen. Abweichungen können sich insbesondere bei besonderen Lagen, baulichen Eigenschaften oder eingeschränkter Verwertbarkeit ergeben.
Einordnung des steuerlich festgestellten Werts
Der vom Finanzamt festgestellte Wert bildet die Grundlage für die steuerliche Belastung. In der Praxis ist zu prüfen, ob dieser Wert den tatsächlichen Marktverhältnissen entspricht oder ob Abweichungen bestehen.
Eine fachliche Einordnung ermöglicht es, die Bewertung im konkreten Zusammenhang zu bewerten und deren Auswirkungen auf die steuerliche Belastung nachvollziehbar darzustellen. Dabei kommt der Transparenz der zugrunde gelegten Annahmen eine besondere Bedeutung zu.
Abweichungen und Korrekturmöglichkeiten
Weichen die steuerlichen Werte vom tatsächlichen Verkehrswert ab, stellt sich die Frage nach Korrekturmöglichkeiten. Dies kann insbesondere dann relevant sein, wenn objektspezifische Besonderheiten in der steuerlichen Bewertung nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Voraussetzung ist eine nachvollziehbare und belastbare Wertermittlung, die die Abweichung zur steuerlichen Bewertung fachlich begründet und im steuerlichen Verfahren Bestand haben kann.
Weiteres Vorgehen:
Eine belastbare Immobilienbewertung ist die Grundlage für die zutreffende Einordnung im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Gerne unterstützen wir Sie bei der fachlichen Einordnung Ihres konkreten Falls sowie bei der Erstellung oder Überprüfung von Bewertungen im steuerlichen Kontext.
Abgrenzung zur Rechts- und Steuerbeatung
Gegenstand unserer Tätigkeit ist die unabhängige immobilienwirtschaftliche Beurteilung von Grundstücken und Immobilien. Rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Fragestellungen werden ausschließlich insoweit behandelt, wie sie für die Bewertung oder Begutachtung wertrelevant sind.
Eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sowie eine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) erfolgen nicht. Für die rechtliche oder steuerliche Würdigung eines Sachverhalts empfehlen wir die Hinzuziehung entsprechend qualifizierter Berufsträger.